„Blanker Hohn“: Ablehnung des Volksbegehrens durch Landesregierung stößt auf Kritik und Unverständnis in der SPD

Veröffentlicht am 05.03.2019 in Kreisverband

Auf völliges Unverständnis auch bei der Heidenheimer SPD stößt die Entscheidung der Landesregierung, das Volksbegehren betreffend kostenlose Kitas zurückzuweisen. „Wie die Landesregierung hier mit dem Bürgerwillen umgeht, spottet jeder Beschreibung“, kommentierte Kreisvorsitzender Dr. Florian Hofmann diese Entscheidung, die auf die Bürger wie blanker Hohn wirken müsse: „Wenn das die einzige Reaktion der Regierung ist, dann spricht das Bände für ihre Familienpolitik und für ihr Verständnis von Demokratie“. „Offenbar ist die Regierung von purer Panik getrieben“, ist die einzige Erklärung, die Dr.Hofmann, für diese Entscheidung finden kann: „Da wird ja mehr als deutlich, was die Regierung von Volkes Willen hält: Nichts“.

„Das ist der Sündenfall der Grünen“, kommentierte Andreas Stoch, der Landes- und Fraktionsvorsitzende der SPD. Mit dieser Entscheidung gegen die Bürgerbeteiligung setzen sich die Grünen in Widerspruch zu allem, wofür sie einmal angetreten waren.

„Familienpolitisch haben sie rein gar nichts auf die Reihe gebracht“, führt er aus, „und nun sollen die Bemühungen anderer durch billiges Taktieren torpediert werden“. Dies lasse nur einen Schluss zu: „Grün und Schwarz haben angesichts des Kommunalwahlkampfs die Hosen voll“. Die Entlastung von Familien in Baden-Württemberg durch die angestrebten kostenfreien Kitas ist damit aber für die SPD noch lange nicht vom Tisch: „Wir werden uns nicht durch diese Landesregierung ausbremsen lassen“, so Stoch, „wer ständig Bürgerbeteiligung predigt, diese dann aber nicht gelten lässt, ist nicht glaubwürdig.

Der schöne Lack, Herr Ministerpräsident, ist ab“. Die SPD wird wegen dieser Zurückweisung der Landesregierung den Staatsgerichtshof anrufen, um das Volksbegehren durchführen zu können. „Diese willkürliche Entscheidung kann nicht hingenommen werden“, darin sind sich beide SPD-Politiker einig, „bei uns steht schließlich das Bürgerwohl an erster Stelle“.

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